Förderung von Trinkwasserspendern
Fördermöglichkeiten für Wasserspender und Trinkwasserbrunnen
Stand: Juni 2026. Die Förderfähigkeit leitungsgebundener Wasserspender und Trinkwasserbrunnen hängt immer vom Bundesland, vom Träger, vom Einsatzort und vom konkreten Förderprogramm ab. Häufig werden Trinkbrunnen nicht als Einzelanschaffung, sondern als Teil von Maßnahmen zur Klimaanpassung, Hitzeschutz, nachhaltigen Wasserversorgung, Barrierefreiheit oder Gesundheitsförderung gefördert.
BMUKN / ZUG: Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen - AnPaSo
Das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ richtet sich an soziale Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und deren Träger. Gefördert werden vor allem Klimaanpassungskonzepte sowie vorbildhafte Maßnahmenpakete mit Modellcharakter. Einzelne Wasserspender oder Trinkbrunnen sind nicht mehr automatisch als schnell umsetzbare Einzelmaßnahme förderfähig, können jedoch im Rahmen eines umfassenden Klimaanpassungskonzeptes eine Rolle spielen - zum Beispiel als Bestandteil eines Hitzeschutz- oder Trinkwasserversorgungskonzepts.
Aktuell ist das Förderfenster geschlossen. Der letzte Förderaufruf lief vom 1. Oktober bis 15. Dezember 2024; der Auswahlprozess ist abgeschlossen.
Weitere Informationen:
BMUKN – Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
ZUG – AnPaSo Förderaufruf
Bayern: Sonderprogramm „Kommunale Trinkbrunnen“
Für Kommunen in Bayern gibt es das Sonderprogramm „Kommunale Trinkbrunnen“. Gefördert wird der Neubau öffentlicher Trinkbrunnen außerhalb von Gebäuden. Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 10.000 Euro je Trinkbrunnen-Projekt. Das Programm gilt vorläufig vom 1. April 2025 bis zum 31. Dezember 2028.Anträge sind beim örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt zu stellen. Förderfähig sind insbesondere öffentliche Trinkbrunnen im Außenbereich, zum Beispiel auf öffentlichen Plätzen, Schulhöfen, Parks oder stark frequentierten kommunalen Flächen.
Weitere Informationen:
StMUV Bayern – Sonderprogramm Kommunale Trinkbrunnen
Übersicht der bayerischen Wasserwirtschaftsämter
Nordrhein-Westfalen: Klimaanpassung.Kommunen.NRW
Das Förderprogramm „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ unterstützt niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Förderfähig sind unter anderem klimaangepasste Schul- und Kitagelände, Verschattung, Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserspeicherung und ausdrücklich auch Trinkwasserangebote beziehungsweise Trinkwasserbereitstellungsanlagen.
Das Programm richtet sich unter anderem an Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Für Vorhaben unter 200.000 Euro netto können Projektanträge bis zum 31. Dezember 2026, 14:00 Uhr, eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal.
Weitere Informationen:
IN.NRW – Klimaanpassung.Kommunen.NRW
EFRE.NRW.Online-Portal
Saarland: Förderrichtlinie „Nachhaltige Wasserwirtschaft“
Im Saarland können installationsgebundene Wasserspender im öffentlichen Raum, in Schulen und in Kindertagesstätten über die Förderrichtlinie „Nachhaltige Wasserwirtschaft“ gefördert werden. Die Förderung läuft in der Regel über die zuständigen Wasserversorgungsunternehmen. Interessierte Schulen, Kitas oder kommunale Einrichtungen sollten deshalb zuerst ihren örtlichen Wasserversorger kontaktieren.
Die Förderung beträgt nach veröffentlichtem Stand bis zu 3.000 Euro pro Antrag. Voraussetzung ist unter anderem, dass Betrieb, Wartung und Instandhaltung des Wasserspenders sichergestellt werden.
Weitere Informationen:
Saarland – Förderrichtlinie für Wasserversorgungsunternehmen
Beispiel KEW Neunkirchen – Förderung Trinkwasserspender
Rheinland-Pfalz: „Noch mehr Trinkwasserbrunnen für Rheinland-Pfalz“
Rheinland-Pfalz hatte das Sonderförderprogramm „Noch mehr Trinkwasserbrunnen für Rheinland-Pfalz“ für Kommunen und kommunale Wasserversorgungsunternehmen bis zum 31. Mai 2026 verlängert. Gefördert wurden öffentliche Trinkwasserlaufbrunnen mit DVGW-zugelassenen oder vergleichbar zertifizierten Bauteilen mit bis zu 8.000 Euro pro Brunnen.
Da die veröffentlichte Frist inzwischen abgelaufen ist, sollte vor einer Bewerbung geprüft werden, ob das Programm erneut verlängert wurde oder ob weitere Landesmittel bereitgestellt werden. Die Antragstellung lief über das elektronische Förderverfahren MIP-Förderung der Wasserwirtschaftsverwaltung.
Weitere Informationen:
Rheinland-Pfalz – Förderung öffentlicher Trinkwasserbrunnen
MIP-Förderung der Wasserwirtschaftsverwaltung
BMWSB / BBSR: Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel
Das Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ unterstützt Städte und Gemeinden bei größeren Klimaanpassungsprojekten im öffentlichen Raum. Im Mittelpunkt stehen Grün- und Freiflächen, blau-grüne Infrastruktur, Hitzeschutz, Regenwasserrückhalt und klimaresiliente öffentliche Räume.Ein einzelner Trinkbrunnen wird hier in der Regel nicht isoliert gefördert. Trinkwasserbrunnen können jedoch als Bestandteil eines größeren kommunalen Klimaanpassungsprojektes sinnvoll sein - zum Beispiel in Verbindung mit Verschattung, Entsiegelung, Begrünung oder der Umgestaltung öffentlicher Plätze. Der aktuelle Projektaufruf läuft nach veröffentlichtem Stand bis zum 30. Juni 2026.
Weitere Informationen:
BMWSB – Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel
Projektaufruf Klimaanpassung
Projekt „Wasserschulen“
Das Projekt „Wasserschulen“ richtet sich an Grund- und Förderschulen in Deutschland. Die Teilnahme ist für Schulen kostenfrei und umfasst unter anderem einen leitungswassergebundenen Trinkwasserspender mit Durchlaufmessgerät, Inbetriebnahme und Wartung während der Projektlaufzeit. Voraussetzung ist, dass die technischen Voraussetzungen am Standort erfüllt werden und der Schulträger zustimmt.Das Projekt ist kein klassisches Förderprogramm für eine freie Geräteauswahl, kann für passende Schulen aber eine interessante Möglichkeit sein, eine leitungsgebundene Trinkwasserversorgung mit pädagogischem Begleitkonzept umzusetzen.
Weitere Informationen:
Wasserschulen – Anmeldung
KfW: Wasser- und Abwasserförderung für Kommunen und soziale Einrichtungen
Die KfW bietet Förderkredite für Investitionen in Wasser- und Abwasserinfrastruktur an. Diese Programme sind in der Regel nicht auf die einfache Anschaffung einzelner Wasserspender ausgelegt, können aber bei größeren kommunalen oder sozialen Investitionsvorhaben rund um Wasserinfrastruktur, Trinkwasserversorgung oder nachhaltige Versorgungssysteme relevant sein.Für Kommunen, kommunale Unternehmen, soziale Einrichtungen und Vereine kann sich eine Prüfung lohnen, wenn Wasserspender oder Trinkwasserbrunnen Teil eines größeren Infrastruktur- oder Modernisierungsvorhabens sind.
Weitere Informationen:
KfW – Wasser und Abwasser
Regionale Stadtwerke und Wasserversorger
Zusätzlich zu Bundes- und Landesprogrammen fördern einzelne Stadtwerke, Wasserverbände oder lokale Wasserversorger die Anschaffung von leitungsgebundenen Wasserspendern für Schulen, Kitas, öffentliche Einrichtungen oder kommunale Standorte. Die Konditionen sind regional sehr unterschiedlich. Deshalb lohnt sich immer eine direkte Anfrage beim zuständigen Wasserversorger oder bei den Stadtwerken vor Ort.
Typische Fördervoraussetzungen sind ein Festwasseranschluss, eine hygienisch geeignete Installation, ein Wartungskonzept, ein öffentliches oder pädagogisches Nutzungskonzept sowie die langfristige Sicherstellung von Betrieb und Instandhaltung.





Förderung von Wasserspendern – Warum wird gefördert?
Grundgedanke der Wasserspenderförderung ist im Wesentlichen die Belohnung für Bestrebungen, die der Nachhaltigkeit und dem Umweltschutz dienen. Wer sich jeden Tag kleine Plastikflaschen mit zur Schule oder Arbeit bringt oder gar irgendwelche Getränke in pfandfreien Dosen in rauen Mengen unterm Schreibtisch hortet, trägt zugegebenermaßen nicht sehr viel zu diesen Bemühungen bei. Daher leisten leitungsgebundene Wasserspender einen wertvollen Beitrag zur wichtigen Ressourcenschonung. Wer sich also ein derartiges Gerät anschafft, muss belohnt werden; so die Intention der entsprechenden Stellen - allerdings ist das seit dem 15.05.2023 nur noch möglich, wenn auch andere, naturbasierte Lösungen, die auf Grundlage eines Klimaanpassungskonzepts beruhen, umgesetzt werden. Schließlich entfallen im Fall der leitungsgebundenen Trinkwasserbrunnen erhebliche Aufwendungen wie Transport, Lagerung und Entsorgung von Flaschenwasser.
Förderung von Trinkwasserbrunnen – Wer kann sie beantragen?
Wer eine Förderung für Trinkwasserbrunnen oder leitungsgebundene Wasserspender beantragen kann, hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab. Grundsätzlich kommen jedoch nicht nur soziale Einrichtungen infrage. Auch Städte, Gemeinden, Kommunen, Dörfer beziehungsweise kleinere Ortsteile über ihre zuständige Gemeinde, kommunale Wasserversorger, Schulträger, Schulen, Kitas und weitere soziale Einrichtungen können je nach Programm antragsberechtigt sein.
Wichtig ist: Die Förderfähigkeit richtet sich immer nach Bundesland, Einsatzort, Trägerstruktur und Zweck der Maßnahme. Öffentliche Trinkwasserbrunnen im Außenbereich werden häufig über kommunale Förderprogramme beantragt, während Wasserspender in Schulen, Kitas oder sozialen Einrichtungen meist im Zusammenhang mit Klimaanpassung, Hitzeschutz, nachhaltiger Trinkwasserversorgung oder Gesundheitsförderung gefördert werden können. Daher sollte vor der Anschaffung immer geprüft werden, welches Förderprogramm am Standort verfügbar ist und wer den Antrag formal stellen muss.
Bildungseinrichtungen (Schulen, Unis)
Kommunen / Städte / Dörfer
Behindertenwerkstätten
Wasserversorger / Stadtwerke
Müttergenesungswerke
Kitas / Kindergärten
Obdachloseneinrichtungen
Frauenhäuser
Einrichtungen zur Jugendhilfe

Wasserspenderförderung - Welche Beträge sind zu erwarten?
Fördertöpfe des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im Rahmen des Förderprogramms „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ sehen eine Förderhöhe von bis zu 80 % vor. Insgesamt sind für diesen Posten Gelder von 150 Millionen Euro vorgesehen, die an juristische Personen des öffentlichen Rechts ohne wirtschaftliche Betätigung ausgeschüttet werden.
Manche Förderungen liegen aber auch darunter und drüber - mit bis zu 90% Fördersumme.
Das Fazit zur Wasserspender-Förderung
Wie Sie sehen können, gibt es einige gute Gründe, einen Trinkwasserbrunnen anzuschaffen. Insbesondere dann, wenn es sich um ein leitungsgebundenes Modell handelt und Sie für eine Stadt tätig sind, die obendrauf ein Klimaanpassungskonzept ausarbeitet oder schon umgesetzt hat. Schließlich tragen Sie mit einer solchen Anschaffung maßgeblich zum Umweltschutz bei und stellen vielen Menschen in einer öffentlichen Einrichtung Frischwasser zur Verfügung. Den Nachhaltigkeitsgedanken honoriert demnach auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit ihrer Förderung. Auch wenn im Rahmen der Subvention Trinkwasserbrunnenförderung mit Frischwasseranschluss bevorzugt werden bzw. überhaupt nur diese infrage kommen, sind die Varianten mit Gallone dennoch keinesfalls zu verteufeln. Schließlich sind auch diese Geräte noch immer sehr viel besser als unzählige kleine Plastikflaschen, die sich über das ganze Büro bzw. die Einrichtung im Allgemeinen verteilen.
So erhalten Sie die Förderung
Lesen Sie sich die Voraussetzungen für Ihre Fördermöglichkeit gut durch. Von uns erhalten Sie dann einen Kostenvoranschlag für Ihren Trinkwasserspender - mehr können wir an dieser Stelle neben den hier stehenden Infos leider nicht anbieten.
Gemeinsam ermitteln wir Ihren passenden Wasserspender bzw. Trinkwasserbrunnen
Im Anschluss erhalten Sie Ihr persönliches Angebot
Sie stellen den Förderantrag bei Ihrer Förderstelle
Beschreiben Sie Ihr klimafreundliches Vorhaben so detailliert wie möglich
Nun heißt es Geduld haben. Aus Erfahrung können wir sagen, dass manche Förderprojekte bis zu 3 Jahre dauern, um finanziert zu werden
