Förderung von Trinkwasserspendern

Das Bundesumweltministerium (BMU) stellt für die Installation von Wasserspendern mit Festwasseranschluss 150 Millionen Euro Fördergelder unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung. Das Förderprogramm ist Bestandteil des COVID-19-Konjunkturpakets der Bundesregierung.
Hier die offizielle Bekanntmachung des
BMUV zur Förderung der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen. Die bestehende Förderung von Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen wurde am 15.05.2023 grundlegend neu ausgerichtet und weiterentwickelt und beinhaltet folgende Hauptänderung:
Insbesondere wurde die Zielsetzung der Förderrichtlinie angepasst. Die Förderrichtlinie verfolgt den Zweck, gezielt Anreize für die nachhaltige und klimaresiliente Anpassung von sozialen Einrichtungen zu setzen, indem vorbildhafte Modellvorhaben in sozialen Einrichtungen gefördert werden, die durch ihre Strahlkraft zur Nachahmung anregen. Sogenannte schnell umsetzbare Maßnahmen sind daher nicht mehr förderfähig. Stattdessen liegt der Fokus nun auf naturbasierten Lösungen, welche auf Grundlage eines Klimaanpassungskonzepts umgesetzt werden. Trinkwasserspender können dementsprechend nur noch als Teil von Maßnahmenpaketen gefördert werden, die wiederum auf einem Klimaanpassungskonzept beruhen müssen. Eine Förderung von Klimaanpassungskonzepten ist im Förderschwerpunkt 1 möglich.
Weitergehende Informationen finden Sie hier: https://www.z-u-g.org/anpaso/foerderaufruf-2023/

Förderung von Wasserspendern – Warum wird gefördert?

Grundgedanke der Wasserspenderförderung ist im Wesentlichen die Belohnung für Bestrebungen, die der Nachhaltigkeit und dem Umweltschutz dienen. Wer sich jeden Tag kleine Plastikflaschen mit zur Schule oder Arbeit bringt oder gar irgendwelche Getränke in pfandfreien Dosen in rauen Mengen unterm Schreibtisch hortet, trägt zugegebenermaßen nicht sehr viel zu diesen Bemühungen bei. Daher leisten leitungsgebundene Wasserspender einen wertvollen Beitrag zur wichtigen Ressourcenschonung. Wer sich also ein derartiges Gerät anschafft, muss belohnt werden; so die Intention der entsprechenden Stellen - allerdings ist das seit dem 15.05.2023 nur noch möglich, wenn auch andere, naturbasierte Lösungen, die auf Grundlage eines Klimaanpassungskonzepts beruhen, umgesetzt werden. Schließlich entfallen im Fall der leitungsgebundenen Trinkwasserbrunnen erhebliche Aufwendungen wie Transport, Lagerung und Entsorgung von Flaschenwasser.

Förderung von Trinkbrunnen – Wer kann sie beantragen?

Allein die Tatsache, dass es eine Förderung von Wasserspendern gibt, bedeutet nicht, dass diese auch jedermann in Anspruch nehmen kann. So beschränkt sich die Förderfähigkeit im Wesentlichen auf soziale Einrichtungen, die sich in kirchlicher, kommunaler oder auch freier Trägerschaft befinden und auf Komponenten wie soziale Arbeit und Wohlfahrtspflege abzielen.
Was darunter im Detail zu verstehen ist, zählen wir Ihnen im folgenden Teil anhand von ein paar Beispielen auf:

Bildungseinrichtungen (Schulen und Kitas)

Krankenhäuser

Behindertenwerkstätten

Pflegeheime / Altenheime

Müttergenesungswerke

Kindergärten

Obdachloseneinrichtungen

Frauenhäuser

Einrichtungen zur Jugendhilfe

Wasserspenderförderung – Welche Beträge sind zu erwarten?

Diese Fördertöpfe des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im Rahmen des Förderprogramms „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ sehen eine Förderhöhe von bis zu 80 % vor. Insgesamt sind für diesen Posten Gelder von 150 Millionen Euro vorgesehen, die an juristische Personen des öffentlichen Rechts ohne wirtschaftliche Betätigung ausgeschüttet werden.

Fazit zur Wasserspender-Förderung

Wie Sie sehen können, gibt es einige gute Gründe, einen Trinkwasserbrunnen anzuschaffen. Insbesondere dann, wenn es sich um ein leitungsgebundenes Modell handelt und Sie eine soziale Einrichtung betreiben, die obendrauf ein Klimaanpassungskonzept ausarbeitet oder schon umgesetzt hat. Schließlich tragen Sie mit einer solchen Anschaffung maßgeblich zum Umweltschutz bei und stellen vielen Menschen in einer öffentlichen Einrichtung Frischwasser zur Verfügung. Den Nachhaltigkeitsgedanken honoriert demnach auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit ihrer Förderung. Auch wenn im Rahmen der Subvention Trinkwasserbrunnenförderung mit Frischwasseranschluss bevorzugt werden bzw. überhaupt nur diese infrage kommen, sind die Varianten mit Gallone dennoch keinesfalls zu verteufeln. Schließlich sind auch diese Geräte noch immer sehr viel besser als unzählige kleine Plastikflaschen, die sich über das ganze Büro bzw. die Einrichtung im Allgemeinen verteilen.

So erhalten Sie die Förderung

Lesen Sie sich die Voraussetzungen für die Wasserspendersubvention gut durch. Von uns erhalten Sie dann einen Kostenvoranschlag für Ihren Trinkwasserspender - mehr können wir an dieser Stelle neben den hier stehenden Infos leider nicht anbieten. Sollten Sie Antragsberechtigt sein, Füllen Sie das passende Musterformular (siehe unten) aus und reichen es mit den zu erwartenden, geschätzten Kosten bei der ZUG gGmbH ein.

Gemeinsam ermitteln wir herstellerunabhängig Ihren passenden Wasserspender bzw. Trinkbrunnen mit Leitungsanschluss

Im Anschluss erhalten Sie Ihr persönliches Angebot

Auf dem easy-Online-Portal des BMU reichen Sie Ihren Antrag ein

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben im Musterantrag der ZUG mithilfe e Merblattes zur Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“. Bitte verwenden Sie nur das bereitgestellte Formular und achten Sie dabei auf die Einhaltung der Vorgaben

Wurde Ihr Antrag elektronisch übermittelt, drucken Sie ihn aus und versenden ihn binnen einer 14-Tages-Frist unterschrieben an die angegebene Adresse (die Unterschrift muss von einem Bevollmächtigten geleistet werden)

Gerrit Kubassa, Geschäftsführer Aquadona GmbH
Gerrit Kubassa - Gründer & Geschäftsführer von Aquadona