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Gerrit Kubassa - Gründer & Geschäftsführer der Aquadona GmbH
Gerrit Kubassa
Gründer & Geschäftsführer der Aquadona GmbH

Hygieneanleitung: Öffentliche Trinkwasserbrunnen

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Hygieneanleitung: Öffentliche Trinkwasserbrunnen

Hygiene- und Desinfektionsanleitung für öffentliche Trinkwasserbrunnen im Außenbereich

1. Ziel dieser Anleitung

Diese Hygiene- und Desinfektionsanleitung beschreibt, wie ein Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Außenbereich hygienisch sicher installiert, in Betrieb genommen, regelmäßig gereinigt, vorbeugend desinfiziert und bei Auffälligkeiten außer Betrieb genommen und wieder freigegeben wird.

Ziel ist es, mikrobiologische Risiken frühzeitig zu vermeiden, die wasserführenden Bauteile hygienisch einwandfrei zu halten und dem Betreiber eine klare, dokumentierbare Vorgehensweise für Installation, Jahreswartung, Wiederinbetriebnahme und laufenden Betrieb an die Hand zu geben.

Diese Anleitung ersetzt nicht die Vorgaben des zuständigen Gesundheitsamtes, die Herstellerangaben des Trinkwasserbrunnens, das Sicherheitsdatenblatt des Desinfektionsmittels oder die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Sie dient als praxisorientierte Betreiber- und Wartungsanweisung.

2. Grundsatz: Hygiene beginnt vor der ersten Inbetriebnahme

Bei Trinkwasserbrunnen im Außenbereich ist eine erhöhte hygienische Aufmerksamkeit erforderlich. Die Geräte stehen öffentlich zugänglich im Freien, werden von vielen Menschen genutzt und sind wechselnden Temperaturen, Staub, Pollen, Spritzwasser, Insekten, Vandalismus, Stagnationszeiten und äußeren Verunreinigungen ausgesetzt.

Eine mikrobiologische Auffälligkeit entsteht häufig nicht durch das neu produzierte Gerät selbst, sondern durch:

  • unhygienische Installation,
  • verschmutzte Anschlussleitungen,
  • kontaminierte Kupplungen, Schläuche oder Übergänge,
  • Stagnationswasser in Zuleitungen,
  • unsachgemäße Lagerung von Bauteilen,
  • fehlende Erstdesinfektion,
  • zu lange Stillstandszeiten,
  • unzureichende Reinigung im Betrieb,
  • äußere Verschmutzung durch Nutzer, Tiere, Staub oder Vandalismus.

Deshalb gilt: Der Trinkwasserbrunnen darf nicht erst nach Auftreten einer Verkeimung hygienisch behandelt werden. Die Desinfektion muss bereits vor beziehungsweise während der Erstinbetriebnahme stattfinden und anschließend regelmäßig vorbeugend wiederholt werden.

3. Rechtliche Orientierung für Betreiber

Für Betreiber öffentlicher Trinkwasserbrunnen sind insbesondere folgende Vorschriften und Grundsätze relevant:

  • § 37 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG): Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch keine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, zu besorgen ist.
  • § 5 Trinkwasserverordnung (TrinkwV): Trinkwasser muss den allgemeinen Anforderungen entsprechen, rein und genusstauglich sein und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gewonnen, aufbereitet, verteilt und gespeichert werden.
  • § 6 TrinkwV: Krankheitserreger und mikrobiologische Belastungen dürfen nicht in gesundheitsgefährdender Konzentration im Trinkwasser enthalten sein. Mikroorganismen, die das Trinkwasser nachteilig beeinflussen können, sind so niedrig wie möglich zu halten.
  • § 10 TrinkwV: Die Anforderungen an die Trinkwasserqualität sind an der maßgeblichen Entnahmestelle einzuhalten.
  • § 13 TrinkwV: Wasserversorgungsanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu errichten, instand zu halten und zu betreiben.
  • § 14 TrinkwV: Materialien und Werkstoffe mit Kontakt zu Trinkwasser müssen hygienisch geeignet sein.
  • § 20 TrinkwV: Bei der Aufbereitung und Desinfektion dürfen nur zulässige Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach der UBA-Liste verwendet werden.
  • § 39 TrinkwV: Trinkwasseruntersuchungen und Probenahmen nach TrinkwV dürfen nur durch zugelassene Untersuchungsstellen durchgeführt werden.
  • §§ 47 und 48 TrinkwV: Bei Abweichungen, Grenzwertüberschreitungen oder außergewöhnlichen Vorkommnissen bestehen Anzeige-, Ursacheklärungs- und Abhilfepflichten gegenüber dem Gesundheitsamt.

Für die Praxis bedeutet das: Der Betreiber muss nicht nur reagieren, wenn eine Probe auffällig ist. Er muss bereits durch Installation, Wartung, Reinigung, Spülung, Desinfektion, Dokumentation und fachgerechte Probenahme sicherstellen, dass hygienische Risiken möglichst gar nicht erst entstehen.

4. Empfohlene Desinfektionsmittel

Für die interne Desinfektion wasserführender Teile kommen insbesondere folgende Wirkstoffe in Betracht:

4.1 Wasserstoffperoxid

Wasserstoffperoxid eignet sich für die hygienische Behandlung wasserführender Bauteile, wenn ein für Trinkwasseranlagen geeignetes Produkt verwendet wird und die Anwendung gemäß Herstellerangaben erfolgt.

Vorteile:

  • gute Materialverträglichkeit bei geeigneter Konzentration,
  • zerfällt grundsätzlich in Wasser und Sauerstoff,
  • geruchsarm,
  • gut geeignet für vorbeugende Anlagendesinfektionen,
  • besonders geeignet für Wartung, Wiederinbetriebnahme und Spül-/Desinfektionsprozesse außerhalb des regulären Trinkwasserbetriebs.

Wichtig: Nach der Anwendung muss das System vollständig gespült werden, bis keine relevanten Rückstände mehr vorhanden sind. Die Desinfektionslösung darf nicht an Verbraucher abgegeben werden.

4.2 Chlordioxid

Chlordioxid ist ein stark wirksames Desinfektionsmittel und kann bei fachgerechter Anwendung ebenfalls für Trinkwasseranwendungen eingesetzt werden.

Vorteile:

  • hohe Wirksamkeit gegen viele Mikroorganismen,
  • gute Wirkung auch gegen Biofilme,
  • geeignet bei stärkeren hygienischen Auffälligkeiten,
  • wirksam auch bei komplexeren Leitungssystemen.

Wichtig: Chlordioxid darf nur durch fachkundige Personen und streng nach Herstellerangaben eingesetzt werden. Zu beachten sind insbesondere Dosierung, Einwirkzeit, Restgehalte, Neutralisation, Spülung sowie mögliche Reaktionsprodukte wie Chlorit und Chlorat.

4.3 Allgemeine Anforderungen an Desinfektionsmittel

Es dürfen nur Produkte verwendet werden, die für den jeweiligen Einsatz in Trinkwasseranlagen geeignet sind. Vor der Anwendung sind stets zu prüfen:

  • Produktdatenblatt,
  • Sicherheitsdatenblatt,
  • Herstellerangaben,
  • zulässiger Anwendungsbereich,
  • Konzentration,
  • Einwirkzeit,
  • Neutralisation,
  • Spülvorgaben,
  • Materialverträglichkeit,
  • Entsorgungsvorgaben.

Desinfektionsmittel niemals miteinander mischen. Insbesondere chlorhaltige Produkte, Säuren, Wasserstoffperoxid und Chlordioxid dürfen nicht unkontrolliert kombiniert werden.

5. Zeitpunkte der Desinfektion

Eine Desinfektion wird empfohlen:

  1. vor der ersten Inbetriebnahme, unmittelbar im Rahmen der Installation;
  2. nach Arbeiten an wasserführenden Teilen, zum Beispiel nach Austausch von Schläuchen, Ventilen, Kupplungen oder Anschlüssen;
  3. nach längerer Stillstandszeit, insbesondere nach Winterpause;
  4. mindestens einmal jährlich präventiv, vorzugsweise vor Saisonstart im Frühjahr;
  5. vor Wiederinbetriebnahme nach Außerbetriebnahme, insbesondere nach Frostperiode;
  6. bei mikrobiologischen Auffälligkeiten, etwa bei Nachweis von E. coli, Enterokokken, coliformen Bakterien, auffälligen Koloniezahlen oder Pseudomonas aeruginosa;
  7. nach Vandalismus, Verschmutzung oder Rückstauereignissen;
  8. bei auffälligem Geruch, Geschmack, Trübung oder sichtbarer Verunreinigung;
  9. nach behördlicher Anordnung oder Empfehlung des Gesundheitsamts.

6. Hygienische Installation vor der Erstinbetriebnahme

Die Installation entscheidet wesentlich darüber, ob der Trinkwasserbrunnen später hygienisch stabil betrieben werden kann.

6.1 Vorbereitung

Vor Beginn der Installation sind bereitzulegen:

  • saubere Schutzhandschuhe,
  • Schutzbrille,
  • gegebenenfalls Schutzmaske,
  • sauberes Werkzeug,
  • geeignete Desinfektionslösung,
  • saubere Tücher,
  • Spülmöglichkeit,
  • Probenahmeflaschen des Labors, falls eine Erstprobe vorgesehen ist,
  • Dokumentationsblatt für Installation und Desinfektion.

Alle wasserführenden Anschlüsse, Kupplungen und Schläuche sind bis zum Einbau sauber und geschützt zu lagern. Bauteile dürfen nicht auf dem Boden abgelegt werden. Offene Leitungsenden sind vor Erde, Spritzwasser und Berührung zu schützen.

6.2 Anschlussleitung spülen

Vor Anschluss des Trinkwasserbrunnens ist die bauseitige Zuleitung gründlich mit Trinkwasser zu spülen. Ziel ist es, Stagnationswasser, Partikel, Installationsrückstände und mögliche Verunreinigungen aus der Leitung zu entfernen.

Die Spülung ist so lange durchzuführen, bis:

  • klares Wasser austritt und keine Partikel mehr sichtbar sind,
  • keine Auffälligkeiten bei Geruch oder Trübung bestehen,
  • eine stabile Wassertemperatur erreicht ist.

6.3 Hygienischer Anschluss

Beim Anschluss des Trinkwasserbrunnens ist darauf zu achten, dass:

  • nur trinkwassergeeignete Materialien verwendet werden,
  • Kupplungen und Anschlüsse vor dem Verbinden desinfiziert werden,
  • keine verschmutzten Dichtmittel verwendet werden,
  • keine offenen Leitungsenden mit Erde, Händen oder Werkzeugablagen in Kontakt kommen,
  • Rückfluss und Rücksaugen technisch verhindert werden,
  • die Installation nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgt.

Nach Abschluss der Montage ist eine interne Desinfektion des Gerätes durchzuführen.

7. Interne Desinfektion des Trinkwasserbrunnens

7.1 Außerbetriebnahme und Sicherung

Vor Beginn der Desinfektion ist der Trinkwasserbrunnen außer Betrieb zu nehmen. Der Zugang zur Wasserabgabe ist zu sperren oder deutlich zu kennzeichnen.

Empfohlener Hinweis:

„Trinkwasserbrunnen vorübergehend außer Betrieb – Desinfektion/Wartung. Nicht benutzen.“

7.2 Persönliche Schutzausrüstung

Vor Umgang mit Desinfektionsmitteln sind mindestens zu tragen:

  • Schutzhandschuhe und Schutzbrille bzw. geeignete Arbeitskleidung,
  • Schutzmaske, sofern das Sicherheitsdatenblatt dies verlangt.

7.3 Filter entfernen

Falls im Gerät ein Filter oder sonstiger Einsatz verbaut ist, ist dieser vor der Desinfektion zu entfernen, sofern der Hersteller nichts anderes vorgibt. Filter können Desinfektionsmittel binden, die Wirksamkeit reduzieren oder selbst kontaminiert sein.

7.4 Desinfektionslösung einbringen

Die Desinfektionslösung wird über den Hauptzulauf beziehungsweise den Hauptschlauch in das Gerät eingebracht. 

Vorgehen:

  1. Wasserzufuhr absperren.
  2. Desinfektionskartusche oder Dosiersystem in den Hauptzulauf einsetzen.
  3. Desinfektionsmittel gemäß Herstellerangaben dosieren.
  4. Wasserzufuhr langsam öffnen.
  5. Alle Ausgabestellen, Taster, Ventile und Leitungswege nacheinander aktivieren.
  6. Sicherstellen, dass die Desinfektionslösung alle wasserführenden Bereiche erreicht.
  7. Einwirkzeit starten, sobald an allen Entnahmestellen Desinfektionslösung angekommen ist.

Die Konzentration und Einwirkzeit richten sich ausschließlich nach Herstellerangaben des verwendeten Mittels.

7.5 Einwirkzeit

Während der Einwirkzeit bleibt der Trinkwasserbrunnen gesperrt. Es darf kein Wasser an Nutzer abgegeben werden.

Zu dokumentieren sind:

  • verwendetes Desinfektionsmittel,
  • Wirkstoff,
  • Konzentration,
  • Chargennummer,
  • angesetzte Menge,
  • Startzeit der Einwirkung,
  • Ende der Einwirkung,
  • verantwortliche Person.

7.6 Neutralisation und Spülung

Nach Ablauf der Einwirkzeit ist die Desinfektionslösung fachgerecht zu neutralisieren oder gemäß Herstellerangabe auszuspülen.

Danach wird der Trinkwasserbrunnen gründlich mit klarem Trinkwasser gespült. Alle Ausgabestellen, Taster und Ventile sind mehrfach zu aktivieren.

Die Spülung ist erst abgeschlossen, wenn:

  • keine Desinfektionsmittelrückstände mehr nachweisbar sind,
  • keine auffälligen Gerüche bestehen,
  • keine Trübung sichtbar ist,
  • Wasser geschmacklich unauffällig ist,
  • alle Leitungswege mit Frischwasser gespült wurden.

Bei Wasserstoffperoxid ist der Restperoxidwert zu prüfen, sofern das Produkt dies vorsieht. Bei Chlordioxid sind Restgehalte und relevante Nebenprodukte gemäß Hersteller- und Behördenvorgaben zu beachten.

7.7 Wartezeit und Freigabe

Nach der Desinfektion bleibt der Trinkwasserbrunnen mindestens eine Stunde außer Betrieb oder so lange, bis eine Freigabe durch den Betreiber, das Labor oder das Gesundheitsamt vorliegt.

Bei Erstinbetriebnahme, nach längerer Stilllegung, nach Verkeimung oder nach behördlicher Aufforderung ist vor Freigabe eine Trinkwasserprobe zu empfehlen.

8. Mikrobiologische Untersuchung

Eine Wasseruntersuchung wird empfohlen:

  • nach Erstinstallation,
  • nach jährlicher Desinfektion,
  • nach Winterpause,
  • nach längerer Stilllegung,
  • nach Reparaturen an wasserführenden Bauteilen,
  • nach Desinfektion wegen mikrobiologischer Auffälligkeit,
  • nach Vandalismus oder Verdacht auf äußere Kontamination,
  • wenn das Gesundheitsamt dies verlangt.

Die Untersuchung sollte durch eine zugelassene Untersuchungsstelle erfolgen. Je nach behördlicher Vorgabe und Risikobewertung können unter anderem folgende Parameter sinnvoll sein:

  • Escherichia coli,
  • intestinale Enterokokken,
  • coliforme Bakterien,
  • Koloniezahl bei 22 °C,
  • Koloniezahl bei 36 °C,
  • Pseudomonas aeruginosa,
  • Trübung,
  • Geruch,
  • Geschmack,
  • Wassertemperatur.

Die Probenahme sollte am tatsächlichen Wasserauslass des Trinkwasserbrunnens erfolgen, da dort die Wasserqualität für den Nutzer maßgeblich ist. Die Probenahme ist nach Laborvorgabe durchzuführen.

9. Jährliche präventive Desinfektion

Mindestens einmal jährlich ist eine vorbeugende Desinfektion des Trinkwasserbrunnens zu empfehlen. Der ideale Zeitpunkt ist unmittelbar vor der Wiederinbetriebnahme im Frühjahr.

Empfohlener Ablauf:

  1. Sichtprüfung des Geräts.
  2. Prüfung auf Frostschäden, Undichtigkeiten, lose Bauteile und Vandalismusschäden.
  3. Reinigung der Oberflächen.
  4. Spülung der Zuleitung.
  5. Interne Desinfektion aller wasserführenden Teile.
  6. Einhaltung der Einwirkzeit.
  7. Neutralisation und gründliches Spülen.
  8. Funktionsprüfung aller Taster, Ventile und Abläufe.
  9. Mikrobiologische Kontrollprobe.
  10. Dokumentierte Freigabe.

Ohne dokumentierte Desinfektion und ohne hygienische Freigabe sollte ein Trinkwasserbrunnen nach längerer Stillstandszeit nicht für die Öffentlichkeit freigegeben werden.

10. Stilllegung vor der Frostperiode

Viele Trinkwasserbrunnen im Außenbereich werden im Herbst, häufig im Oktober, stillgelegt, um Frostschäden zu vermeiden.

Vor der Stilllegung wird empfohlen:

  • Gerät äußerlich gründlich reinigen,
  • Leitung spülen,
  • Wasserzufuhr absperren,
  • Wasser im Gerät ablaufen lassen / Gerät entleeren,
  • Frostschutzmaßnahmen aktivieren,
  • Ausgabestelle reinigen und schützen,
  • sichtbaren Schmutz und Kalk entfernen,
  • Stilllegung dokumentieren.

Wird das Gerät vollständig außer Betrieb genommen, ist darauf zu achten, dass kein stehendes Restwasser in kritischen Bereichen verbleibt. Stagnationswasser begünstigt Biofilmbildung und kann die Wiederinbetriebnahme erschweren.

11. Laufender Betrieb: Reinigung und Pflege

11.1 Regelmäßige Sichtkontrolle

Der Trinkwasserbrunnen sollte regelmäßig kontrolliert werden. In stark frequentierten Bereichen empfiehlt sich eine tägliche oder mehrmals wöchentliche Sichtkontrolle.

Zu prüfen sind:

  • sichtbare Verschmutzung,
  • Beschädigung,
  • Vandalismus,
  • Fremdkörper in der Wasserausgabedüse,
  • Verstopfungen im Ablauf,
  • ungewöhnlicher Geruch,
  • ungewöhnliche Trübung,
  • Funktion der Wasserabgabe,
  • ausreichender Wasserdruck,
  • hygienischer Zustand des Auslasses.

11.2 Oberflächenreinigung

Die Oberfläche ist regelmäßig zu reinigen.

Empfehlung:

  • Edelstahlflächen mit geeignetem Edelstahlreiniger reinigen,
  • Wasserauslass vorsichtig reinigen,
  • keine aggressiven oder hochkonzentrierten Mittel verwenden,
  • keine scheuernden oder materialschädigenden Reiniger verwenden.

Für Kalkablagerungen können Zitronensäure in Kombination mit Natron oder Essig in Kombination mit Natron verwendet werden. Anschließend ist gründlich mit klarem Wasser nachzuspülen.

11.3 Hygienespülung im Betrieb

Stagnation ist einer der wichtigsten Risikofaktoren für hygienische Auffälligkeiten. Daher sollte ein Trinkwasserbrunnen regelmäßig gespült werden, insbesondere:

  • nach Wochenenden,
  • nach Feiertagen,
  • nach heißen Tagen,
  • nach längeren Nutzungspausen,
  • bei geringer Frequenz,
  • nach Wartungsarbeiten,
  • morgens vor Betriebsbeginn, sofern keine automatische Spülung vorhanden ist.

Je höher der regelmäßige Wasseraustausch, desto geringer ist in der Regel das Risiko von Stagnation, Temperaturanstieg und Biofilmbildung.

12. Verhalten bei mikrobiologischer Auffälligkeit

Wird eine Verkeimung oder ein auffälliger mikrobiologischer Befund festgestellt, ist sofort strukturiert vorzugehen.

12.1 Sofortmaßnahmen

  1. Trinkwasserbrunnen außer Betrieb nehmen.
  2. Wasserabgabe sperren.
  3. Gerät sichtbar kennzeichnen: „Außer Betrieb – Nutzung untersagt“.
  4. Verantwortliche Stelle informieren.
  5. Befund sichern und dokumentieren.
  6. Gesundheitsamt gemäß Vorgaben informieren.
  7. Keine Freigabe ohne Ursacheklärung und Kontrolluntersuchung.

12.2 Ursacheklärung

Mögliche Ursachen sind systematisch zu prüfen:

  • bauseitige Zuleitung,
  • Anschlusskupplungen,
  • Schläuche,
  • Ventile,
  • Ausgabestelle,
  • Stagnationszeiten,
  • Wassertemperatur,
  • Rückfluss/Rücksaugen,
  • unsachgemäße Installation,
  • Vandalismus,
  • äußere Verschmutzung,
  • mangelhafte Reinigung,
  • unzureichende Spülung.

Sinnvoll ist eine Vergleichsprobe vor dem Gerät und am Auslass des Trinkwasserbrunnens. So lässt sich besser erkennen, ob die Ursache aus der Zuleitung, aus dem Gerät oder aus dem unmittelbaren Auslassbereich stammt.

12.3 Abhilfe

Je nach Befund kommen infrage:

  • intensive Spülung,
  • interne Desinfektion,
  • Austausch kontaminierter Schläuche,
  • Reinigung und Desinfektion des Auslasses,
  • Prüfung der Rückflusssicherung,
  • Anpassung der Spülintervalle (sofern möglich),
  • technische Reparatur,
  • erneute Beprobung.

Die Wiederinbetriebnahme erfolgt erst nach unauffälliger Kontrollprobe und dokumentierter Freigabe.

13. Dokumentation im Betriebsbuch

Jede hygienerelevante Maßnahme ist zu dokumentieren. Das Betriebsbuch sollte mindestens enthalten:

  • Standort des Trinkwasserbrunnens,
  • Gerätetyp und Seriennummer,
  • Datum der Installation,
  • Name des Installateurs,
  • Datum jeder Reinigung,
  • Datum jeder Spülung,
  • Datum jeder Desinfektion,
  • verwendetes Desinfektionsmittel,
  • Wirkstoff,
  • Konzentration,
  • Einwirkzeit,
  • Spüldauer,
  • Ergebnis der Rückstandskontrolle,
  • Name der ausführenden Person,
  • Laborbefunde,
  • behördliche Korrespondenz,
  • Störungen,
  • Reparaturen,
  • Stilllegung,
  • Wiederinbetriebnahme,
  • Freigabevermerk.

Eine saubere Dokumentation schützt Betreiber, erleichtert die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt und zeigt, dass der Trinkwasserbrunnen nach einem klaren Hygienekonzept betrieben wird.

14. Kurz-Checkliste für Betreiber

Vor Erstinbetriebnahme

  • Zuleitung gespült
  • wasserführende Bauteile hygienisch montiert
  • Anschlüsse und Kupplungen sauber gehalten
  • Filter vor Desinfektion entfernt
  • Gerät intern desinfiziert
  • Desinfektionsmittel vollständig ausgespült
  • Kontrollprobe veranlasst
  • Freigabe dokumentiert

Während des Betriebs

  • regelmäßige Sichtkontrolle
  • regelmäßige Oberflächenreinigung
  • regelmäßige Spülung
  • Kalk entfernen
  • Auslass sauber halten
  • Vandalismus dokumentieren
  • Auffälligkeiten sofort melden

Vor Winterpause

  • Gerät reinigen
  • Wasserzufuhr absperren
  • Gerät entleeren oder Frostschutz aktivieren
  • Auslass schützen
  • Stilllegung dokumentieren

Vor Wiederinbetriebnahme

  • Sichtprüfung
  • Frostschäden ausschließen
  • Zuleitung spülen
  • Gerät intern desinfizieren
  • gründlich nachspülen
  • Probe nehmen lassen
  • Freigabe dokumentieren

15. Schlussbemerkung

Ein öffentlicher Trinkwasserbrunnen kann langfristig hygienisch sicher betrieben werden, wenn Installation, Desinfektion, Reinigung, Spülung, Wartung und Dokumentation konsequent umgesetzt werden. Entscheidend ist nicht nur die Qualität des Geräts, sondern vor allem die hygienisch saubere Installation und der regelmäßige vorbeugende Betrieb.

Die wichtigste Regel lautet:

Erst hygienisch installieren, dann desinfizieren, regelmäßig spülen, jährlich vorbeugend desinfizieren und jeden Schritt dokumentieren.

Hinweis zum Maybach-Hygienemonitoring

Ein Großteil der genannten Kontroll-, Dokumentations- und Reportingaufgaben kann durch das Maybach-Hygienemonitoring digital unterstützt werden. Das System überwacht hygienerelevante Kennzahlen in Echtzeit, erkennt kritische Entwicklungen frühzeitig und hilft Betreibern dabei, einer möglichen Kontamination vorzubeugen. Informationen und Angebote hierzu erhalten Sie unter: service@aquadona.com

Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss

Diese Hygiene- und Desinfektionsanleitung wurde nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen, technischer Erfahrungswerte sowie allgemein verfügbarer Hersteller- und Anwendungshinweise erstellt. Sie stellt keine rechtsverbindliche Beratung, keine behördliche Freigabe und keine abschließende fachtechnische oder hygienische Bewertung im Einzelfall dar.

Die Anwendung der beschriebenen Maßnahmen erfolgt in eigener Verantwortung des Betreibers, Installateurs oder der ausführenden Fachperson. Maßgeblich sind stets die jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften, die Vorgaben des zuständigen Gesundheitsamtes, die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die Produkt-, Sicherheits- und Anwendungshinweise der verwendeten Desinfektionsmittel.

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Anwendbarkeit der enthaltenen Informationen wird keine Gewähr übernommen. Jegliche Haftung und Rechtsansprüche gegen den Verfasser wegen direkter oder indirekter Schäden, die aus der Nutzung dieser Anleitung entstehen, werden – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen

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